Wo genau steht die Konformitätsvermutung in der Maschinenverordnung?

In der Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230 der Europäischen Union ist die Konformitätsvermutung in Artikel 20 wie Folgt geregelt:

Vermutung der Konformität von in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten

(1) Bei in den Anwendungsbereich dieser Verordnung fallenden Produkten, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird eine Konformität mit den grundlegenden Sicherheitsund Gesundheitsschutzanforderungen in Anhang III vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind

Quelle: Originaltext der Maschinenverordnung (MVO) 2023/1230


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